Beitragsordnung des Vereins
Beitrag (beschlossen in der Gründungsversammlung vom 18.12.1998)
§ 1 HÖHE DES JAHRESBEITRAGS
- Die Jahresbeiträge betragen für
– natürliche Personen mindestens 40,- Euro
– Personenvereinigungen und juristische Personen mindestens 60,- Euro - Ehrenmitglieder sind zur Zahlung des Beitrags nicht verpflichtet.
- Für fördernde Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag mindestens 300,- Euro.
§ 2 FÄLLIGKEIT
- Der Jahresbeitrag ist jeweils am ersten Werktag des Monats Februar fällig und unbar zu entrichten.
- Die Mitglieder sollen dem Verein ermöglichen, fällige Beiträge via Lastschrift einzuziehen.
§ 3 ERMÄSSIGUNGEN
- In begründeten Einzelfällen, über die der Vorstand entscheidet, ist eine Ermäßigung des Jahresbeitrags möglich.
- Endet die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres durch Austritt oder Ausschluß, so ermäßigt sich der Jahresbeitrag nicht.
§ 4 ÄNDERUNGEN
Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 5 INKRAFTTRETEN
Vorstehende Fassung der Beitragsordnung wurde am 18.12.1998 durch die Mitgliederversammlung angenommen und beschlossen und tritt am Eintragungstage der Satzung in Kraft.