Beitragsordnung des Vereins

Beitrag (beschlossen in der Gründungsversammlung vom 18.12.1998)

§ 1 HÖHE DES JAHRESBEITRAGS

  • Die Jahresbeiträge betragen für
    – natürliche Personen mindestens 40,- Euro
    – Personenvereinigungen und juristische Personen mindestens 60,- Euro
  • Ehrenmitglieder sind zur Zahlung des Beitrags nicht verpflichtet.
  • Für fördernde Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag mindestens 300,- Euro.

§ 2 FÄLLIGKEIT

  • Der Jahresbeitrag ist jeweils am ersten Werktag des Monats Februar fällig und unbar zu entrichten.
  • Die Mitglieder sollen dem Verein ermöglichen, fällige Beiträge via Lastschrift einzuziehen.

§ 3 ERMÄSSIGUNGEN

  • In begründeten Einzelfällen, über die der Vorstand entscheidet, ist eine Ermäßigung des Jahresbeitrags möglich.
  • Endet die Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres durch Austritt oder Ausschluß, so ermäßigt sich der Jahresbeitrag nicht.

§ 4 ÄNDERUNGEN

Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 5 INKRAFTTRETEN

Vorstehende Fassung der Beitragsordnung wurde am 18.12.1998 durch die Mitgliederversammlung angenommen und beschlossen und tritt am Eintragungstage der Satzung in Kraft.